Kostenfreie Vortragsveranstaltung am 17.09.2009
15.09.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lade Sie recht herzlich zu meiner kostenfreien Vortragsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung und
Generalvollmacht am 17.09.2009, 18:00 - 19:00 Uhr, in meinen Kanzleiräumen, ein.
Ich freue mich über zahlreiches Erscheinen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mandy Turowski
Rechtsanwältin
Gesetzliche Anderunq des Betreuunqsrechts
Ab dem 1. September 2009 haben Patientenverfügungen eine gesetzliche
Basis. Die sächsische Rechtsanwaltschaft sieht damit ihre Forderungen
bestätigt, den Willen des Patienten zu stärken und die Azte strafrechtlich
abzusichern. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen
und ihre Verbindlichkeit eindeutig im Gesetz bestimmt. Martin
Abend, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen: ,,Für uns
Rechtsanwälte wird damit ein seit längerem gehegter Wunsch juristische
Realität. Nur wenn die Patientenverfügungen auch rechtlich abgesichert
sind, müssen die Patienten nicht mehr befürchten, dass beispielsweise
lebensverlängernde Maßnahmen gegen ihren Willen durchgeführt werden.
Und die Azte haben die Gewissheit. dass sie sich nicht strafbar machen."
Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten
vermittelt werden. Für den Fall, dass Sie lhren Willen nicht mehr selbst
äußern können, haben Volljährige die Möglichkeit, schriftlich im Voraus
festzulegen, ob und wie sie später äztlich behandelt werden wollen.
Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigte an diese schriftliche
Patientenverfügung gebunden. Eine Patientenverfügung sollte am besten
selbst handschriftlich und so detailliert wie möglich verfasst sein. Außerdem
sollte sie von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Daneben empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgeoder
Generalvollmacht zu kombinieren. lch stehe lhnen sowohl beim
Verfassen von Patientenverfügungen als auch von Vorsorge- und
Generalvollmachten mit Rat und Tat zur Seite.
Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung war auf
politischer Ebene lange diskutiert worden. Nachdem der Deutsche
Bundestag am 18. Juni diesen Jahres den Vorschlag für eine gesetzliche
Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen
beschlossen hat, trat das Gesetz nun am 01. September 2009 in Kraft.
lch nehme deshalb diese gesetzliche Neuerung auf Grund verstärkter Nachfrage zum
An lass, eine kostenfreie Informationsveranstaltung
am Donnerstaq den 17.09.2009 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
zum Thema "Patientenverfügung und GeneralvolImacht"
in meinen Kanzleiräumen in der
Eigenheimstraße 13
04279 Leipzig
durchzuführen.
In dieser Veranstaltung können Sie mir zu diesem Thema all lhre Fragen stellen.
Eine kurze telefonische Voranmeldung wäre sehr wünschenswert.
Ich würde mich freuen Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen.
