Schützen Sie sich vor Abzocke im Internet!

14.09.2009

Am 12.05.2009 wurde vom Landgericht Mannheim ein Urteil gegen die Firma Service Ltd. gefällt. Diese Firma ist unter anderem mit der Internetseite opendownload.de im Internet vertreten. Auf dieser Website werden Verbraucher mit kostenlosen Programmen, wie Open Office und Acrobat Reader geködert. Um die Programme herunterzuladen, muss der Besucher sich vorher registrieren, wodurch auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet werden muss. Diese Klausel hat das Landgericht Mannheim untersagt, denn diese führt zu falschen Vorstellungen bei dem Verbraucher. Dieser behält sein Widerrufsrecht von zwei Wochen, wenn er hierüber belehrt wurde. Außerdem beinhaltet das Urteil, das die Firma nicht mehr mit Strafanzeigen drohen darf, wenn ein Minderjähriger falsche Geburtsdaten bei der Registrierung angibt.

Unter folgenden Seiten stellen sich ähnliche Firmen mit dem Ziel der Abzocke vor.

Achten Sie bitte auf:

  • opendownload.de (Content Ltd.)
  • Computerbetrug.de
  • dialerschutz.de
  • Proben-Register.net
  • Theorie-Test.com
  • Antivirus-security.net
  • Mega-Downloads.net
  • Online Content Limited und Online Content Services
    in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Olaf Tank.


In der Regel wird aufgrund des abgeschlossenen Vertrages mit diesen Firmen eine Rechnung an den Verbraucher gestellt, die dieser bis zu einer bestimmten Frist zu begleichen hat. Wenn die Zahlung daraufhin nicht erfolgt, werden Inkassounternehmen eingeschaltet.

Ich möchte Sie dringend daraufhin weisen, dass der geforderte Betrag nicht bezahlt werden muss. Ein Rechtsanspruch auf den geforderten Betrag besteht nicht.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit -gern auch telefonisch- unter der Nummer 0341/33 78 021 zur Verfügung.