Familienrecht
Das Familienrecht umfasst ein großes Spektrum. Ich berate Sie dabei gern zu folgenden Bereichen:
- Eherecht (Eheverträge, Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarungen, eheliche Zuwendungen etc.)
- Eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung)
- Vermögensauseinandersetzung (insbesondere Immobilien, bewegliche Gegenstände, gemeinsame Konten)
- Unterhaltsrecht (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Prozesskostenvorschuss)
- Kindschaftsrecht (Recht der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Namensrecht, Abstammungsrecht)
- Betreuungsrecht (einschließlich Vormundschaft und Pflegschaft)
- Adoptionsrecht (Verwandtschaftsadoption, Auslandsadoption, Verhandlung mit Jugendämtern )
- Namensrecht (Namensänderung, Wahl des Familiennamens)
- Vaterschaft (Vaterschaftstest, Vaterschaftsanerkennung)
Ich berate Sie sowohl vorgerichtlich, als auch bei den vielfältigen prozessualen Fragestellungen umsichtig und vorausschauend.
Bitte beachten Sie, dass ich in Ehe- bzw. Scheidungssachen grundsätzlich nicht beide Ehepartner vertreten kann, da sonst unweigerlich Interessenkollisionen auftreten. Ausnahmen dazu bestehen bei einvernehmlichen, sog. unstreitigen Scheidungen. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie mich bitte hier.